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Zeitdaten
11.3.1765: Kaiser Franz I. belehnt seine Gattin Maria Theresia mit der Reichsgrafschaft Hohenems. Der einzigen Erbtochter des letzten Reichsgrafen von Hohenems, Maria Rebekka, bleiben allein die gräflichen Privatgüter (Palast, Wälder, Grundbesitz, grundherrliche Einkünfte und - nach langem Rechtsstreit - der Reichshof Lustenau). Zusammen mit der Grafschaft Hohenems fällt auch der Kellhof Wolfurt - 300 Jahre nach dem Hof Steig - an Österreich.
8.5.1767: Österreich nimmt den Reichshof Lustenau in seinen Besitz. Maria Theresia lässt durch ihre Beamten die Landeshuldigung entgegennehmen und eine Hoheitssäule mit dem österreichischen Wappen im Grindel errichten. Gräfin Maria Rebekka von Harrach-Hohenems beansprucht Lustenau allerdings als ihren rechtmäßigen Besitz. Sie beruft sich darauf, dass der Reichshof im Gegensatz zur Grafschaft Hohenems kein Lehen, sondern ein auch in weiblicher Linie vererbbares Allodialgut sei. In einem rund zwei Jahrzehnte dauernden Prozess vor dem Reichshofrat in Wien kann die Gräfin ihre Ansprüche durchsetzen und von Österreich schließlich die Rückgabe Lustenaus erzwingen.
30.10.1771: Die Gemeinde Dornbirn kauft Gräfin Maria Rebekka von Harrach-Hohenems um die Summe von 45.250 Gulden alle ihre Güter, Rechte und Leibeigenen ab, die sie in Dornbirn hatte. Der `Loskauf von Ems´, der unter absoluter Geheimhaltung erfolgte, bedeutet jedoch keineswegs das Ende der Leibeigenschaft in Dornbirn. Um die Freiheit zu erlangen, mussten sich die Eigenleute von ihrem neuen Herrn, der Gemeinde Dornbirn, loskaufen.
1789/90: Österreich muss die Landeshoheit über Lustenau an die mit einem Grafen von Harrach verheiratete Erbtochter des letzten Grafen von Hohenems, Maria Rebekka, zurückgeben. Abschluss eines Staatsvertrages zwischen Österreich und Lustenau.
Todestag
18.4.1806: Maria Rebekka Gräfin von Harrach-Hohenems (* 16.4.1742), Erbtochter des letzten Reichsgrafen von Hohenems.